Die gesetzlichen Grundlagen

Verfasst von Hagen Graf am 31. December 2007 - 18:32

von Angie Radtke

Die Anstrengungen, Computer auch für Behinderte zugänglich zu machen, sind tatsächlich älter als das Internet. Die UNO verabschiedete im Dezember 1982 das World Programme of Action (WPA), in dem die Zugänglichkeit moderner Technologien für Menschen mit Behinderungen eine große Rolle spielt. Große IT-Unternehmen wie IBM, Microsoft und Sun haben in den folgenden Jahren erste wichtige Beiträge geleistet, um diese Zugänglichkeit zu verbessern. Im Dezember 1993 – das HTTP-Protocol war kaum zwei Jahre alt – verabschiedete dann die Generalversammlung der UNO eine Resolution, in der gleichberechtigter Zugang zu Information und Kommunikation für Menschen mit physischen Behinderungen gefordert wurde. Schon bald entwarfen erste Staaten Verordnungen oder Gesetze, um diese Vorgabe umzusetzen.

Mit der Gründung des W3C 1994 stand dann auch ein fachkundiges Gremium zur Verfügung, das – neben anderen Standardisierungsmaßnahmen – auch die Erarbeitung von Richtlinien für den barrierearmen Webzugang zu seiner Aufgabe machte. Diese Arbeiten waren 1998 weitgehend abgeschlossen, so dass die Vereinigten Staaten auf ihrer Grundlage im Dezember 1998 Section 508 of the Rehabilitation Act Amandment verabschiedeten – damit wurde die Einhaltung bestimmter Zugänglichkeitsanforderungen für die US-Regierung und ihre Lieferanten zur gesetzlichen Pflicht. Die Web Accessibility-Initiative des W3C hat diese Richtlinien schließlich ihrerseits erst im Mai 1999 als Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG1.0) verabschiedet. In weitgehend unveränderter Form wurden diese Richtlinien dann zur Grundlage der BITV (Barrierefreie Informationstechnologie Verordnung) nach dem deutschen Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 und zahlreichen anderen gesetzlichen Regelungen in vielen Ländern der Erde. In den Jahren nach 2000 hat die WAI dann noch weitere Richtlinien erarbeitet, die sich z.  B. auf die zugänglichkeitsfördernde Gestaltung von Browsern und anderen User-Agents (UAAG) beziehungsweise Authoring-Werkzeugen (ATAG) beziehen.

Tipp

Auf der Seite des Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik – AbI finden Sie alles rund um die aktuelle Gesetzgebung in Deutschland: http://www.wob11.de/.

Die Richtlinien der WCAG1 aus dem Jahr 1998 sind heute in einigen Punkten überholt und daher nicht mehr uneingeschränkt als Grundlage unserer Arbeit geeignet. Dies liegt vor allem daran, dass sich seitdem die Technik massiv weiterentwickelt hat.

Weiterhin sind die Arbeiten an einer WCAG2, die eigentlich bereits 2001 hätte fertiggestellt werden sollen, immer noch nicht zum Abschluss gekommen. Ein erster Entwurf der WCAG2 wurde Mitte des Jahres (2007) veröffentlicht und wird im Moment heiß diskutiert.3

Der kanadische Accessibility-Experte Joe Clark hat Anfang Juni 2007 die WCAG Samurai Errata mit interessanten und heftig umstrittenen Vorschlägen für die Korrektur der geltenden WCAG 1.0 veröffentlicht4.

WCAG1/BITV sind daher trotz ihrer Schwächen derzeit die einzige verbindliche Grundlage für die Gestaltung zugänglicher Webseiten. Wir empfehlen daher allen, die auf diesem Gebiet arbeiten wollen, sich außer in wenigen zu begründenden Ausnahmen an diese Richtlinien zu halten, gleichzeitig aber auch die weitere teilweise öffentlich geführte Diskussion um Version 2 mitzuverfolgen.

Die WCAG1 besteht aus 14 Richtlinien, die jeweils mehrere Punkte umfassen. Diese Prüfpunkte sind in drei Prioritätsstufen eingeteilt, die den Kategorien muss erfüllt sein, sollte erfüllt sein, ist sinnvoll entsprechen. Je nachdem, ob die erste, die erste und zweite oder alle drei Kategorien erfüllt sind, darf sich eine Website mit A, AA oder AAA schmücken. In der deutschen BITV sind die beiden ersten Kategorien zusammengefasst, so dass lediglich eine Unterscheidung von Pflichtpunkten und sinnvollen Anregungen vorliegt. Hier gibt es somit also nur AA oder AAA – damit sind die Anforderungen der BITV theoretisch höher als die der WCAG.

von Angie RadtkeDie Anstrengungen, Computer auch für Behinderte zugänglich zu machen, sind tatsächlich älter als das Internet. Die UNO verabschiedete im Dezember 1982 das World Programme of Action (WPA), in dem die Zugänglichkeit moderner Technologien für Menschen mit Behinderungen eine große Rolle spielt. Große IT-Unternehmen wie IBM, Microsoft und Sun haben in den folgenden Jahren erste wichtige Beiträge geleistet, um diese Zugänglichkeit zu verbessern. Im Dezember 1993 – das HTTP-Protocol war kaum zwei Jahre alt – verabschiedete dann die Generalversammlung der UNO eine Resolution, in der gleichberechtigter Zugang zu Information und Kommunikation für Menschen mit physischen Behinderungen gefordert wurde. Schon bald entwarfen erste Staaten Verordnungen oder Gesetze, um diese Vorgabe umzusetzen.Mit der Gründung des W3C 1994 stand dann auch ein fachkundiges Gremium zur Verfügung, das – neben anderen Standardisierungsmaßnahmen – auch die Erarbeitung von Richtlinien für den barrierearmen Webzugang zu seiner Aufgabe machte. Diese Arbeiten waren 1998 weitgehend abgeschlossen, so dass die Vereinigten Staaten auf ihrer Grundlage im Dezember 1998 Section 508 of the Rehabilitation Act Amandment verabschiedeten – damit wurde die Einhaltung bestimmter Zugänglichkeitsanforderungen für die US-Regierung und ihre Lieferanten zur gesetzlichen Pflicht. Die Web Accessibility-Initiative des W3C hat diese Richtlinien schließlich ihrerseits erst im Mai 1999 als Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG1.0) verabschiedet. In weitgehend unveränderter Form wurden diese Richtlinien dann zur Grundlage der BITV (Barrierefreie Informationstechnologie Verordnung) nach dem deutschen Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 und zahlreichen anderen gesetzlichen Regelungen in vielen Ländern der Erde. In den Jahren nach 2000 hat die WAI dann noch weitere Richtlinien erarbeitet, die sich z.  B. auf die zugänglichkeitsfördernde Gestaltung von Browsern und anderen User-Agents (UAAG) beziehungsweise Authoring-Werkzeugen (ATAG) beziehen.TippAuf der Seite des Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik – AbI finden Sie alles rund um die aktuelle Gesetzgebung in Deutschland: http://www.wob11.de/.Die Richtlinien der WCAG1 aus dem Jahr 1998 sind heute in einigen Punkten überholt und daher nicht mehr uneingeschränkt als Grundlage unserer Arbeit geeignet. Dies liegt vor allem daran, dass sich seitdem die Technik massiv weiterentwickelt hat.Weiterhin sind die Arbeiten an einer WCAG2, die eigentlich bereits 2001 hätte fertiggestellt werden sollen, immer noch nicht zum Abschluss gekommen. Ein erster Entwurf der WCAG2 wurde Mitte des Jahres (2007) veröffentlicht und wird im Moment heiß diskutiert.3Der kanadische Accessibility-Experte Joe Clark hat Anfang Juni 2007 die WCAG Samurai Errata mit interessanten und heftig umstrittenen Vorschlägen für die Korrektur der geltenden WCAG 1.0 veröffentlicht4.WCAG1/BITV sind daher trotz ihrer Schwächen derzeit die einzige verbindliche Grundlage für die Gestaltung zugänglicher Webseiten. Wir empfehlen daher allen, die auf diesem Gebiet arbeiten wollen, sich außer in wenigen zu begründenden Ausnahmen an diese Richtlinien zu halten, gleichzeitig aber auch die weitere teilweise öffentlich geführte Diskussion um Version 2 mitzuverfolgen.Die WCAG1 besteht aus 14 Richtlinien, die jeweils mehrere Punkte umfassen. Diese Prüfpunkte sind in drei Prioritätsstufen eingeteilt, die den Kategorien muss erfüllt sein, sollte erfüllt sein, ist sinnvoll entsprechen. Je nachdem, ob die erste, die erste und zweite oder alle drei Kategorien erfüllt sind, darf sich eine Website mit A, AA oder AAA schmücken. In der deutschen BITV sind die beiden ersten Kategorien zusammengefasst, so dass lediglich eine Unterscheidung von Pflichtpunkten und sinnvollen Anregungen vorliegt. Hier gibt es somit also nur AA oder AAA – damit sind die Anforderungen der BITV theoretisch höher als die der WCAG.3 Im November 2007 wurde dieser Entwurf überarbeitet und unter http://www.w3.org/WAI/GL/WCAG20/WD-WCAG2020071102/ veröffentlicht.4 http://wcagsamurai.org/

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Allowed HTML tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd> <img> <br><pre>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen